SRO SAV/SNV: Beitritt für Anwälte und Notare.
Die SRO des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes nimmt ausschliesslich Anwältinnen, Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Anwalts- und Notariatsgesellschaften auf. Seit dem 1. Oktober 2026 gibt es eigene Formulare für Berater.
Wer sich SRO SAV/SNV anschliessen kann
- Anwältinnen, Anwälte, Notarinnen und Notare mit Eintrag im kantonalen Register
- Anwalts- und Notariatsgesellschaften mit Mehrheit von Anwälten oder Notaren in Leitung und Aktionariat
- Andere Personen nur als «gemeldete Person» unter einem angeschlossenen Anwalt oder Notar
- Tätigkeit überwiegend in der Schweiz
- Jahresbericht mit Anzahl GwG-Dossiers per 31.12., einzureichen bis 31. Januar im Portal
- Risikobasierte Kontrollen durch Anwälte und Notare
- Pflichtausbildung für Berater laut SRO ab 2027
- GwG-Dossier pro Mandat, Risikoländerliste der SRO beachten
Aufnahmegebühr für neue Berater 2026: CHF 300 bei Gesuch bis 30.11.2026, danach CHF 500. Jährlich 2026 für reine Berater: Grundbeitrag CHF 490 plus Aufsichtsabgabe CHF 300. Kontrolle: Sockelbeitrag CHF 2'300 plus CHF 350 pro Stunde. Alle Beträge zzgl. MWST, Gebührenreglement in Kraft seit 1.10.2026.
Anschluss an SRO SAV/SNV in 4 Schritten
Richtige Beitrittserklärung wählen
Finanzintermediär oder Berater, jeweils für natürliche oder juristische Person, mit dem passenden Anhang.
Unterlagen zusammenstellen
Gemäss Checkliste der Beitrittserklärung. Die Option nach Art. 2b GwG lässt sich im Formular ankreuzen.
Original per Post senden
Unterschrieben an SRO SAV/SNV, Spitalgasse 40, 3011 Bern.
Entscheid abwarten
Der Vorstand entscheidet in der Regel 3 bis 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Neue Berater-Mandate erst nach schriftlicher Bestätigung.
- Handelsregisterauszug (max. 3 Monate)
- Strafregisterauszug (max. 3 Monate) für alle unterstellten Personen, Organe und die Geldwäschereifachstelle
- Auszug aus dem Anwalts- oder Notariatsregister, Nachweis der kantonalen Zulassung
- Bestätigungen zu Anwaltsmehrheit und Gewähr, Liste der Verfahren der letzten 10 Jahre
- ID-Kopie und Lebenslauf aller natürlichen Personen inkl. Beteiligte ab 10 %
- Statuten, Liste der Beteiligten, Organigramm
Stand 1. November 2026. Massgeblich sind Reglement und Formulare von SRO SAV/SNV. Quellen siehe unten. Keine Rechtsberatung.
Die Sorgfaltspflichten nach SRO SAV/SNV erledigt Docuvisio für Sie.
Regelprofil SRO SAV/SNV hinterlegt: Vorlagen, Risikokriterien und Review-Intervalle folgen dem Reglement. Ihr Mandant lädt die Dokumente selbst hoch, Docuvisio prüft gegen die SECO-Liste und erstellt das Dossier für die Prüfung.
- Identifizierung der Vertragspartei (SRO SAV/SNV)
- Feststellung wirtschaftlich berechtigte Person, Formular A (SRO SAV/SNV)
- Feststellung Kontrollinhaber, Formular K (SRO SAV/SNV)
- Kundenprofil (SRO SAV/SNV)
Können sich Treuhänder der SRO SAV/SNV anschliessen?
Nein. Aufgenommen werden nur Anwälte, Notare und entsprechende Gesellschaften. Andere Personen nur als gemeldete Person unter einem angeschlossenen Anwalt oder Notar.
Wie lange dauert der Beitritt?
In der Regel 3 bis 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Lohnt sich ein frühes Gesuch?
Ja. Die Aufnahmegebühr für neue Berater steigt laut Gebührenreglement ab dem 1.12.2026 von CHF 300 auf CHF 500.
Wie hilft Docuvisio Kanzleien?
Docuvisio trennt GwG-pflichtige Mandate von übrigen, führt das Dossier pro Mandat und liefert die Zahlen für den Jahresbericht.
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