ARIF: Anschluss für Berater in der Romandie.
Die Association Romande des Intermédiaires Financiers in Genf nimmt ausdrücklich neu unterstellte Berater auf, etwa aus Immobilien, Trust, M&A, Steuer- und Strukturierungsberatung sowie Gründung und Verwaltung von Gesellschaften. Das Gesuch läuft über ein Online-Portal.
Wer sich ARIF anschliessen kann
- Natürliche und juristische Personen mit Beratertätigkeit nach Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG
- Immobilien, Trust-Dienstleistungen, M&A, Steuer- und Strukturierungsberatung, Gründung und Verwaltung von Gesellschaften
- Vorzugskonditionen für Mitglieder von USPI Suisse (Immobilien)
- Anwälte und Notare verweist die ARIF an die SRO SAV/SNV
- Portal nur auf Französisch, Kurse auf Französisch und Englisch
- Grundausbildung von 6 Stunden innert 6 Monaten nach dem Anschluss
- Weiterbildung mindestens 3 Stunden pro Zweijahresperiode
- GwG-Prüfung durch eine von der ARIF zugelassene Prüfgesellschaft, grundsätzlich jährlich, auf Bewilligung alle 2 oder 3 Jahre
- Mutationen über das Portal melden
Eintrittsgebühr für Berater mit Gesuch bis 31.12.2026 CHF 600, danach regulär CHF 1'500. Jahresbeitrag Berater: CHF 900 (1 Person), CHF 1'300 (2 bis 4), CHF 2'500 (5 bis 10). Der Jahresbeitrag 2026 ist für Berater erlassen. Alle Beträge zzgl. MWST, Tarif Version 1.10.2026.
Anschluss an ARIF in 5 Schritten
Voranmeldung
Unverbindlich über das Online-Formular der ARIF.
Gesuch im Portal
Formelles Gesuch über affil.arif.ch erstellen, Rechnung generieren und einreichen. Ein Konto entspricht einer Mitgliedschaft. Standard- oder Expressverfahren (Zusatzgebühr).
Prüfung
Sekretariat und Admissions Managers prüfen das Gesuch.
Entscheid
Die Aufnahmekommission entscheidet, in der Regel tagt sie einmal pro Monat.
Nach der Aufnahme
Mandat einer zugelassenen Prüfgesellschaft erteilen und GwG-konforme interne Weisungen einführen.
- Handelsregisterauszug (Zefix)
- Organigramm der Gesellschaft oder Gruppe ab 5 Personen
- Für Organe und involvierte Mitarbeitende: Ausweis, Strafregisterauszug (max. 6 Monate), Lebenslauf, Erklärung über keine hängigen Verfahren
- Falls zutreffend: Bestätigung der USPI-Mitgliedschaft
Stand 1. November 2026. Massgeblich sind Reglement und Formulare von ARIF. Quellen siehe unten. Keine Rechtsberatung.
Die Sorgfaltspflichten nach ARIF erledigt Docuvisio für Sie.
Regelprofil ARIF hinterlegt: Vorlagen, Risikokriterien und Review-Intervalle folgen dem Reglement. Ihr Mandant lädt die Dokumente selbst hoch, Docuvisio prüft gegen die SECO-Liste und erstellt das Dossier für die Prüfung.
- Identifizierung der Vertragspartei (ARIF)
- Feststellung wirtschaftlich berechtigte Person, Formular A (ARIF)
- Feststellung Kontrollinhaber, Formular K (ARIF)
- Kundenprofil (ARIF)
Kann ich das ARIF-Gesuch auf Deutsch stellen?
Die Website gibt es auf Deutsch, das Gesuchsportal laut ARIF aber nur auf Französisch. Für die Deutschschweiz sind VQF und PolyReg naheliegender.
Darf ich bis zum Entscheid neue Kunden annehmen?
Nein. Bis zum Entscheid ist die Tätigkeit nur im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen erlaubt.
Bis wann muss das Gesuch eingereicht sein?
Wer am 1. Oktober 2026 bereits berufsmässig als Beraterin oder Berater tätig war, muss das Anschlussgesuch bis zum 1. Dezember 2026 einreichen. Die Bewilligung muss bis dahin noch nicht vorliegen.
Ab wann bin ich als Berater gewerbsmässig tätig?
Die ARIF nennt die Schwellen der GwV, zum Beispiel einen Bruttoertrag über CHF 50'000 oder mehr als 20 Kunden oder Geschäfte pro Jahr. Unser Unterstellungs-Check hilft bei der Ersteinschätzung.
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