Anschluss an PolyReg: so geht's.
PolyReg ist eine branchenübergreifende SRO mit Geschäftsstellen für Deutsch, Französisch und Italienisch. Sie nimmt Finanzintermediäre und neu unterstellte Beraterinnen und Berater auf, ohne Verbandsmitgliedschaft.
Wer sich PolyReg anschliessen kann
- Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG
- Beraterinnen und Berater nach Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG
- Kurse und Korrespondenz auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
- Keine Mitgliedschaft in einem Branchenverband nötig
- Jährliche Weiterbildung (halbtägige Kurse, auch als Webinar)
- GwG-Prüfung in der Regel jährlich durch eine von PolyReg zugelassene Prüfgesellschaft, Aufschub ab dem 3. Mitgliedsjahr möglich
- Mutationen innerhalb von 30 Tagen melden, neue Tätigkeiten vorgängig bewilligen lassen
- GwG-Dossier pro Mandat nach dem PolyReg-Reglement
Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder je nach Grösse: Fr. 1'600 (1 bis 3 Personen), Fr. 2'600 (4 bis 8), Fr. 5'000 (9 bis 27). Jahresbeitrag inklusive FINMA-Aufsichtsabgabe: Fr. 1'800, 3'000 bzw. 5'800. Prüfung durch zugelassene Prüfer Fr. 250 pro Stunde. Beitragsskala Stand 1.10.2026.
Anschluss an PolyReg in 5 Schritten
Anschlusspflicht klären
Prüfen, ob Ihre Tätigkeit unter das GwG fällt. Unser Unterstellungs-Check hilft bei der Ersteinschätzung.
Gesuch vorbereiten
Aufnahmegesuch (PDF) und alle Beilagen gemäss Checkliste zusammenstellen.
Gesuch einreichen
Rechtsgültig unterzeichnet an die Geschäftsstelle Ihrer Korrespondenzsprache. PolyReg teilt Sie einer Beitragskategorie zu und stellt die Aufnahmegebühr in Rechnung.
Prüfung
Nach Zahlung folgen formelle und materielle Prüfung, in der Regel 4 bis 12 Wochen.
Entscheid
Der Vorstandsausschuss entscheidet über die Aufnahme.
- Businessplan über 3 Jahre und Beschreibung des Geschäftsmodells
- Handelsregisterauszug im Original, beglaubigte Statuten, Betreibungsregisterauszug
- Referenzschreiben einer Bank oder eines Geschäftspartners
- Beteiligungen und Formular K, Organigramm ab 5 Personen, Kontrollkonzept über 8 Personen
- Angaben zu Betriebsorganisation, Kundenbeziehungen, Identifizierung und Archivierung
- Antrag für eine externe Prüfstelle
- Für Geschäftsleitung und Funktionsträger: Pass oder ID, Lebenslauf, Diplome, Strafregisterauszug, persönliche Erklärung
Stand 1. November 2026. Massgeblich sind Reglement und Formulare von PolyReg. Quellen siehe unten. Keine Rechtsberatung.
Die Sorgfaltspflichten nach PolyReg erledigt Docuvisio für Sie.
Regelprofil PolyReg hinterlegt: Vorlagen, Risikokriterien und Review-Intervalle folgen dem Reglement. Ihr Mandant lädt die Dokumente selbst hoch, Docuvisio prüft gegen die SECO-Liste und erstellt das Dossier für die Prüfung.
- Identifizierung der Vertragspartei (PolyReg)
- Feststellung wirtschaftlich berechtigte Person, Formular A (PolyReg)
- Feststellung Kontrollinhaber, Formular K (PolyReg)
- Kundenprofil (PolyReg)
Wie lange dauert der Anschluss an PolyReg?
Die materielle Prüfung dauert laut PolyReg in der Regel 4 bis 12 Wochen, gerechnet ab Zahlung der Aufnahmegebühr.
Darf ich als Berater bis zum Entscheid weiterarbeiten?
Laut PolyReg-FAQ dürfen Sie bestehende Kunden weiter betreuen und deren neue Aufträge annehmen. Neue Kunden nur für Geschäfte, die nach Art. 2 Abs. 4ter GwG ausgenommen sind.
Bis wann muss das Gesuch eingereicht sein?
Wer am 1. Oktober 2026 bereits berufsmässig als Beraterin oder Berater tätig war, muss das Anschlussgesuch bis zum 1. Dezember 2026 einreichen.
Ist das PolyReg-Beraterregister dasselbe?
Nein. Das Beraterregister auf polyreg.ch betrifft das FIDLEG-Kundenberaterregister, nicht den GwG-Anschluss.
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Antwort innert 1 Arbeitstag · kontakt@docuvisio.com